Kontakt

Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

Telefon (089) 539 89-0
Telefax (089) 539 89–70

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(089) 539 89–0
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Öffnungszeiten (persönliche Beratung)

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08:00 bis 12:00


Arbeitnehmer­konto­auszug

Der Arbeitnehmer­konto­auszug informiert über die erworbe­nen und gewährten Urlaubs­ansprüche im Bau­hauptg­ewerbe.
Service
Muster Arbeit­nehmer­konto­auszug Urlaubsabgeltung Entschädigung Industrie­gewerk­schaft Bauen-Agrar-Umwelt

Muster und Erläuterungen

Auf dem Kontoauszug sind alle Daten zum Urlaub dar­g­estellt. Auf dem Muster­konto­aus­zug 2023 bei­spiels­weise alle Daten zum Urlaub bis 31. Dezember 2023. Sie kön­nen hier­aus den Urlaub, der im Jahr 2023 erwor­ben oder genom­men wurde, ent­neh­men. Ebenso wird auch der Rest­urlaubs­an­spruch aus dem Vor­jahr – hier 2022 – ausgewiesen.

Muster Arbeitnehmer­kontoauszug

Ganz oben stehen die aktu­elle Post­an­schrift sowie Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adresse bzw. Inter­net­adresse der UKB. Bei Rück­fragen nutzen Sie bitte diese Kontakt­mög­lich­keiten.

Sollte die, auf dem Konto­aus­zug aus­ge­wie­sene Adresse unvoll­ständig oder falsch sein, teilen Sie uns bitte die korrekte Adresse kurz schrift­lich mit.

Zu dem auf dem Konto­aus­zug ange­ge­be­nen Datum wurde dieser von der UKB aus­gedruckt.

Die Arbeitnehmer­nummer wird einmalig von SOKA-BAU erteilt und nicht mehr geändert. Bitte geben Sie bei allen Anfra­gen und Mit­tei­lun­gen die Arbeit­neh­mer­nummer an.

Die Betriebskonto­nummer ist die Nummer des Betrie­bes bei dem der Arbeitnehmer der­zeit beschäf­tigt ist, oder zuletzt beschäf­tigt war.

Der Kontoauszug ist in vier Spalten aufgeteilt. In der ersten Spalte (links) ist zu sehen

  • bei welchen Bauarbeit­gebern man gear­beitet hat
  • von wann bis wann man beschäftigt war
  • die Beschäftigungstage (1 Monat = 30 Tage, 1 Jahr = 360 Tage)
  • der vom Arbeit­geber gemeldete Brutto­lohn 
  • ob Ausfallstunden für Krankheit, Saison-KUG oder konjunkturellem KUG angefallen sind

In der zweiten und dritten Spalte sehen Sie die erwor­be­nen und in Anspruch genom­me­nen Urlaubs­tage und Urlaubs­ver­gütung. Ebenso den offe­nen Rest­urlaubs­anspruch des Vor­jahres.

In der rechten Spalte wird der bei­trags­finan­zierte Anspruch aus­ge­wiesen. Diesen erhält der Arbeit­nehmer dann, wenn der Rest­urlaub als Urlaubs­ab­geltung oder Ent­schädi­gung durch die UKB aus­ge­zahlt wird. (§ 7 Ziff. 2 und § 9 der Urlaubs­rege­lung für die gewerb­li­chen Arbeit­nehmer im Bau­gewerbe in Bayern).

Die UKB ist rechtlich ver­pflich­tet, die Arbeit­nehmer recht­zeitig über die Beitrags­finan­zie­rung zu infor­mieren. Des­wegen erhalten Arbeit­nehmer diese Infor­ma­tionen mit dem Konto­auszug und nicht erst auf beson­dere Nach­frage oder mit der Bear­bei­tung eines Abgel­tungs- bzw. Ent­schä­di­gungs­antrages.

Der Kontoauszug mit der Zusatz­infor­mation zur Beitrags­finan­zierung wird nur den Arbeit­nehmern zur Ver­fü­gung gestellt, nicht den Betrie­ben. So erhalten Betriebe keine Beitrags­infor­ma­tionen über Vor­arbeit­geber und der Daten­schutz bleibt gewahrt.

Versand

Die UKB versendet den Jahres­konto­auszug ein­mal im Jahr, zunächst an den Betrieb zum Ver­gleich mit seinen Daten. Anschließend ab Mai ver­sen­det die UKB die Konto­aus­züge dann direkt an die Arbeitnehmer.

Beispiel

Urlaub der im laufen­den Jahr 2023 erwor­ben und genom­men wurde, wird auf dem Arbeit­nehmer­konto­aus­zug 2023 dar­ge­stellt. Dieser wird dem Betrieb zur Prü­fung der Daten ab März 2024 über­sandt und ab dem Monat Mai 2024 direkt durch die UKB per Post an den Arbeit­nehmer weiter­geleitet.

Arbeitnehmer, die endgültig aus dem Bau­gewerbe aus­ge­schie­den sind, erhalten drei Monate nach Ende der Baubeschäftigung den Konto­aus­zug direkt von der UKB zugesandt.

Ein aktueller Konto­aus­zug kann jeder­zeit gerne bei uns tele­fo­nisch oder schrift­lich beantragt werden.

Entschädigungsanspruch 2022

Der Urlaubsanspruch aus Bruttolohn und Ausfallstunden wegen Saison-KUG 2022 war bis 31. Dezember 2023 gültig. Danach ist der Freizeitanspruch verfallen. Es ist ein Anspruch auf Ent­schädi­gung für die ver­falle­nen Urlaubs­an­sprüche aus Brutto­lohn und Aus­fall­stunden wegen Saison-KUG ent­stan­den.

Dieser Ent­schä­di­gungs­anspruch ver­fällt zum 31. Dezember 2024. Sofern hier auf Ihrem Arbeit­nehmer­konto­auszug offene Rest­urlaubs­an­sprüche auf­ge­führt sind, müssen Sie einen Antrag auf Ent­schä­di­gung dieser Urlaubs­an­sprüche bei uns stellen. Eine auto­ma­ti­sche Aus­zah­lung erfolgt nicht!

MUV wegen Krankheit aus 2022

Der Anspruch aus MUV wegen Krankheit ist noch bis zum 31. März 2024 bei Ihrem derzeitigen Bauarbeitgeber gültig. Sollten Sie vor dem 31. März 2024 aus dem Baugewerbe ausscheiden und die Voraussetzungen für eine Urlaubsabgeltung erfüllen, reichen Sie bitte bis spätestens 31. März 2024 den Abgeltungsantrag bei der UKB ein. Nach dem 31. März 2024 sind die Ansprüche aus MUV wegen Krankheit endgültig verfallen. Es besteht hierfür kein Entschädigungsanspruch.

Rückseite

Lesen Sie bitte auch die Erläu­te­run­gen auf der Rück­seite bzw. 2. Seite des Arbeit­neh­mer­konto­aus­zuges. Dort sind die Ver­falls­fristen und wei­tere Bestim­mun­gen aus­führ­lich beschrieben.

Berichtigungsanspruch

  • Der Kontoauszug beruht auf den Daten, welche die Arbeit­geber an uns gemeldet haben
  • Sollten Sie Unstimmig­keiten ent­decken, so wen­den Sie sich bitte zunächst an den Arbeit­geber, der die Daten gemeldet hat
  • Reklamieren Sie fehlerhafte Daten beim Arbeit­geber inner­halb von zwei Monaten nach Erhalt des Konto­auszuges.
  • Bei Problemen können Sie sich gerne unter der im Konto­auszug genannten Adresse mit uns in Ver­bindung setzen

Hinweise

Die Industrie­gewerk­schaft Bauen-Agrar-Umwelt ist – für Mit­glieder – eben­falls gerne zur Bera­tung bereit.

Wichtig:
Beachten Sie bitte die Fristen für die Antrag­stellung!