Muster und Erläuterungen
Auf dem Kontoauszug sind alle Daten zum Urlaub dargestellt. Auf dem Musterkontoauszug 2023 beispielsweise alle Daten zum Urlaub bis 31. Dezember 2023. Sie können hieraus den Urlaub, der im Jahr 2023 erworben oder genommen wurde, entnehmen. Ebenso wird auch der Resturlaubsanspruch aus dem Vorjahr – hier 2022 – ausgewiesen.
Muster Arbeitnehmerkontoauszug
Ganz oben stehen die aktuelle Postanschrift sowie Telefonnummer und E‑Mail-Adresse bzw. Internetadresse der UKB. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte diese Kontaktmöglichkeiten.
Sollte die, auf dem Kontoauszug ausgewiesene Adresse unvollständig oder falsch sein, teilen Sie uns bitte die korrekte Adresse kurz schriftlich mit.
Zu dem auf dem Kontoauszug angegebenen Datum wurde dieser von der UKB ausgedruckt.
Die Arbeitnehmernummer wird einmalig von SOKA-BAU erteilt und nicht mehr geändert. Bitte geben Sie bei allen Anfragen und Mitteilungen die Arbeitnehmernummer an.
Die Betriebskontonummer ist die Nummer des Betriebes bei dem der Arbeitnehmer derzeit beschäftigt ist, oder zuletzt beschäftigt war.
Der Kontoauszug ist in vier Spalten aufgeteilt. In der ersten Spalte (links) ist zu sehen
- bei welchen Bauarbeitgebern man gearbeitet hat
- von wann bis wann man beschäftigt war
- die Beschäftigungstage (1 Monat = 30 Tage, 1 Jahr = 360 Tage)
- der vom Arbeitgeber gemeldete Bruttolohn
- ob Ausfallstunden für Krankheit, Saison-KUG oder konjunkturellem KUG angefallen sind
In der zweiten und dritten Spalte sehen Sie die erworbenen und in Anspruch genommenen Urlaubstage und Urlaubsvergütung. Ebenso den offenen Resturlaubsanspruch des Vorjahres.
In der rechten Spalte wird der beitragsfinanzierte Anspruch ausgewiesen. Diesen erhält der Arbeitnehmer dann, wenn der Resturlaub als Urlaubsabgeltung oder Entschädigung durch die UKB ausgezahlt wird. (§ 7 Ziff. 2 und § 9 der Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern).
Die UKB ist rechtlich verpflichtet, die Arbeitnehmer rechtzeitig über die Beitragsfinanzierung zu informieren. Deswegen erhalten Arbeitnehmer diese Informationen mit dem Kontoauszug und nicht erst auf besondere Nachfrage oder mit der Bearbeitung eines Abgeltungs- bzw. Entschädigungsantrages.
Der Kontoauszug mit der Zusatzinformation zur Beitragsfinanzierung wird nur den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt, nicht den Betrieben. So erhalten Betriebe keine Beitragsinformationen über Vorarbeitgeber und der Datenschutz bleibt gewahrt.
Versand
Die UKB versendet den Jahreskontoauszug einmal im Jahr, zunächst an den Betrieb zum Vergleich mit seinen Daten. Anschließend ab Mai versendet die UKB die Kontoauszüge dann direkt an die Arbeitnehmer.
Urlaub der im laufenden Jahr 2023 erworben und genommen wurde, wird auf dem Arbeitnehmerkontoauszug 2023 dargestellt. Dieser wird dem Betrieb zur Prüfung der Daten ab März 2024 übersandt und ab dem Monat Mai 2024 direkt durch die UKB per Post an den Arbeitnehmer weitergeleitet.
Arbeitnehmer, die endgültig aus dem Baugewerbe ausgeschieden sind, erhalten drei Monate nach Ende der Baubeschäftigung den Kontoauszug direkt von der UKB zugesandt.
Ein aktueller Kontoauszug kann jederzeit gerne bei uns telefonisch oder schriftlich beantragt werden.
Entschädigungsanspruch 2022
Der Urlaubsanspruch aus Bruttolohn und Ausfallstunden wegen Saison-KUG 2022 war bis 31. Dezember 2023 gültig. Danach ist der Freizeitanspruch verfallen. Es ist ein Anspruch auf Entschädigung für die verfallenen Urlaubsansprüche aus Bruttolohn und Ausfallstunden wegen Saison-KUG entstanden.
Dieser Entschädigungsanspruch verfällt zum 31. Dezember 2024. Sofern hier auf Ihrem Arbeitnehmerkontoauszug offene Resturlaubsansprüche aufgeführt sind, müssen Sie einen Antrag auf Entschädigung dieser Urlaubsansprüche bei uns stellen. Eine automatische Auszahlung erfolgt nicht!
MUV wegen Krankheit aus 2022
Der Anspruch aus MUV wegen Krankheit ist noch bis zum 31. März 2024 bei Ihrem derzeitigen Bauarbeitgeber gültig. Sollten Sie vor dem 31. März 2024 aus dem Baugewerbe ausscheiden und die Voraussetzungen für eine Urlaubsabgeltung erfüllen, reichen Sie bitte bis spätestens 31. März 2024 den Abgeltungsantrag bei der UKB ein. Nach dem 31. März 2024 sind die Ansprüche aus MUV wegen Krankheit endgültig verfallen. Es besteht hierfür kein Entschädigungsanspruch.
Rückseite
Lesen Sie bitte auch die Erläuterungen auf der Rückseite bzw. 2. Seite des Arbeitnehmerkontoauszuges. Dort sind die Verfallsfristen und weitere Bestimmungen ausführlich beschrieben.
Berichtigungsanspruch
- Der Kontoauszug beruht auf den Daten, welche die Arbeitgeber an uns gemeldet haben
- Sollten Sie Unstimmigkeiten entdecken, so wenden Sie sich bitte zunächst an den Arbeitgeber, der die Daten gemeldet hat
- Reklamieren Sie fehlerhafte Daten beim Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Kontoauszuges.
- Bei Problemen können Sie sich gerne unter der im Kontoauszug genannten Adresse mit uns in Verbindung setzen
Hinweise
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist – für Mitglieder – ebenfalls gerne zur Beratung bereit.
Beachten Sie bitte die Fristen für die Antragstellung!