Kontakt

Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

Telefon (089) 539 89-0
Telefax (089) 539 89–70

info@urlaubskasse-bayern.de
www.urlaubskasse-bayern.de
Beratungsnummer
(089) 539 89–0
Anschrift

Lessingstraße 4 
80336 München

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Postfach 15 08 25 
80045 München
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Freitag:
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Öffnungszeiten (persönliche Beratung)

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00


Arbeitnehmer­konto­auszug

Der Arbeitnehmer­konto­auszug informiert über die erworbe­nen und gewährten Urlaubs­ansprüche im Bau­hauptg­ewerbe.
Service
Muster Arbeit­nehmer­konto­auszug Urlaubsabgeltung Entschädigung Industrie­gewerk­schaft Bauen-Agrar-Umwelt

Muster und Erläuterungen

Auf dem Kontoauszug sind alle Daten zum Urlaub dar­g­estellt. Auf dem Muster­konto­aus­zug 2025 bei­spiels­weise alle Daten zum Urlaub bis 30. April 2025. Sie kön­nen hier­aus den Urlaub, der im Jahr 2025 erwor­ben oder genom­men wurde, ent­neh­men. Ebenso wird auch der Rest­urlaubs­an­spruch aus dem Vor­jahr – hier 2024 – ausgewiesen.

Muster Arbeitnehmer­kontoauszug

Ganz oben stehen die aktu­elle Post­an­schrift sowie Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adresse bzw. Inter­net­adresse der UKB. Bei Rück­fragen nutzen Sie bitte diese Kontakt­mög­lich­keiten.

Sollte die, auf dem Konto­aus­zug aus­ge­wie­sene Adresse unvoll­ständig oder falsch sein, teilen Sie uns bitte die korrekte Adresse kurz schrift­lich mit.

Zu dem auf dem Konto­aus­zug ange­ge­be­nen Datum wurde dieser von der UKB aus­gedruckt.

Die Arbeitnehmer­nummer wird einmalig von SOKA-BAU erteilt und nicht mehr geändert. Bitte geben Sie bei allen Anfra­gen und Mit­tei­lun­gen die Arbeit­neh­mer­nummer an.

Die Betriebskonto­nummer ist die Nummer des Betrie­bes bei dem der Arbeitnehmer der­zeit beschäf­tigt ist, oder zuletzt beschäf­tigt war.

Der Kontoauszug ist in vier Spalten aufgeteilt. In der ersten Spalte (links) ist zu sehen

  • bei welchen Bauarbeit­gebern man gear­beitet hat
  • von wann bis wann man beschäftigt war
  • die Beschäftigungstage (1 Monat = 30 Tage, 1 Jahr = 360 Tage)
  • der vom Arbeit­geber gemeldete Brutto­lohn 
  • ob Ausfallstunden für Krankheit, Saison-KUG oder konjunkturellem KUG angefallen sind

In der zweiten und dritten Spalte sehen Sie die erwor­be­nen und in Anspruch genom­me­nen Urlaubs­tage und Urlaubs­ver­gütung. Ebenso den offe­nen Rest­urlaubs­anspruch des Vor­jahres.

Versand

Die UKB versendet den Jahres­konto­auszug ein­mal im Jahr, zunächst an den Betrieb zum Ver­gleich mit seinen Daten. Anschließend ab Mai ver­sen­det die UKB die Konto­aus­züge dann direkt an die Arbeitnehmer.

Beispiel

Urlaub der im laufen­den Jahr 2024 erwor­ben und genom­men wurde, wird auf dem Arbeit­nehmer­konto­aus­zug 2024 dar­ge­stellt. Dieser wird dem Betrieb zur Prü­fung der Daten ab März 2025 über­sandt und ab dem Monat Mai 2025 direkt durch die UKB per Post an den Arbeit­nehmer weiter­geleitet.

Arbeitnehmer, die endgültig aus dem Bau­gewerbe aus­ge­schie­den sind, erhalten drei Monate nach Ende der Baubeschäftigung den Konto­aus­zug direkt von der UKB zugesandt.

Ein aktueller Konto­aus­zug kann jeder­zeit gerne bei uns tele­fo­nisch oder schrift­lich beantragt werden.

Entschädigungsanspruch 2023

Der Urlaubsanspruch aus Bruttolohn und Ausfallstunden wegen Saison-KUG und konjunkturellem KUG 2023 war bis 31. Dezember 2024 gültig. Danach ist der Freizeitanspruch verfallen. Es ist ein Anspruch auf Ent­schädi­gung für die ver­falle­nen Urlaubs­an­sprüche aus Brutto­lohn und Aus­fall­stunden wegen Saison-KUG und konjunkturellem KUG ent­stan­den.

Dieser Ent­schä­di­gungs­anspruch ver­fällt zum 31. Dezember 2025. Sofern hier auf Ihrem Arbeit­nehmer­konto­auszug offene Rest­urlaubs­an­sprüche auf­ge­führt sind, müssen Sie einen Antrag auf Ent­schä­di­gung dieser Urlaubs­an­sprüche bei uns stellen. Eine auto­ma­ti­sche Aus­zah­lung erfolgt nicht!

MUV wegen Krankheit aus 2023

Der Anspruch aus MUV wegen Krankheit ist noch bis zum 31. März 2025 bei Ihrem derzeitigen Bauarbeitgeber gültig. Danach ist der Freizeitanspruch verfallen. Es ist ein Anspruch auf Entschädigung für die verfallenen Urlaubsansprüche aus Ausfallstunden wegen Krankheit entstanden. Ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber der UKB besteht bis zum 31.03.2026.

Rückseite

Lesen Sie bitte auch die Erläu­te­run­gen auf der Rück­seite bzw. 2. Seite des Arbeit­neh­mer­konto­aus­zuges. Dort sind die Ver­falls­fristen und wei­tere Bestim­mun­gen aus­führ­lich beschrieben.

Berichtigungsanspruch

  • Der Kontoauszug beruht auf den Daten, welche die Arbeit­geber an uns gemeldet haben
  • Sollten Sie Unstimmig­keiten ent­decken, so wen­den Sie sich bitte zunächst an den Arbeit­geber, der die Daten gemeldet hat
  • Reklamieren Sie fehlerhafte Daten beim Arbeit­geber inner­halb von zwei Monaten nach Erhalt des Konto­auszuges.
  • Bei Problemen können Sie sich gerne unter der im Konto­auszug genannten Adresse mit uns in Ver­bindung setzen

Hinweise

Die Industrie­gewerk­schaft Bauen-Agrar-Umwelt ist – für Mit­glieder – eben­falls gerne zur Bera­tung bereit.

Wichtig:
Beachten Sie bitte die Fristen für die Antrag­stellung!