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Urlaubskasse des  
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Neuer Arbeitgeber-Onlineservice

Der neue Onlineservice bietet einen umfassenden Überblick über den Stand Ihrer Meldungen, Daten und Kontenstände. Abweichungen können im Portal berichtigt werden.

Umstellung - Für wen?

Der neue Arbeitgeber-Onlineservice steht allen Baubetrieben zur Verfügung, die an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilnehmen. Außerdem kann er von Dienstleistern genutzt werden, die Baubetriebe betreuen und deren Baulohnabrechnung bei UKB/SOKA-BAU übernehmen.

Hinweis:
Der neue Arbeitgeber-Onlineservice ist nicht mit dem Onlinedienst SOKA-BAU-online zu verwechseln. Die Funktionen von SOKA-BAU online (z.B. Abgabe der Monatsmeldung, An- und Abmeldung von Arbeitnehmern) stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Umstellung - Wann?

Die Umstellung auf den neuen Arbeitgeber-Onlineservice erfolgt für alle Baubetriebe bzw. deren Dienstleister stufenweise zwischen Mai 2021 bis September 2022. Über den Zeitpunkt der Umstellung werden Sie sechs Wochen vorher schriftlich benachrichtigt.

Hinweis:
Eine eigene Anmeldung vorab ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.

Umstellung - Wie?

Sechs Wochen vor der Umstellung erhalten Sie einen Brief mit allen wichtigen Informationen. Damit die Umstellung reibungslos funktioniert, werden folgende Angaben abgefragt:

  • Ansprechpartner, um die personalisierten Zugangsdaten für den Onlineservice zu erstellen
  • persönliche E-Mail-Adresse, um den Account freizuschalten
  • im Fall einer Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, eine aktuelle Vollmacht.

Anschließend erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Brief. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie auf das neue Arbeitgeber-Onlineportal umgestellt und können dessen Funktionen nutzen.

Vorteile

Der Arbeitgeber-Onlineservice bietet u.a. folgende Vorteile:

  • Mitteilung über den aktuellen Stand der Meldungsverarbeitung
  • Anzeige des errechneten Beitrags- und Erstattungsanspruchs
  • Überblick über alle bei der UKB/SOKA-BAU gemeldeten Arbeitnehmer, Angestellten und Azubis
  • Übersicht über die gewährten und verfügbaren Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer
  • Abweichungen oder Unklarheiten in der Meldung (Klärfalle) können vom Baubetrieb oder dem Dienstleister selbständig im Portal berichtigt werden.

Hilfe - Service

Bei Fragen oder Unklarheiten, insbesondere bei Klärfällen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der UKB schnell und unbürokratisch zur Verfügung.

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