Mindesturlaubsvergütung
Ein Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung besteht in folgenden Fällen:
- Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (ohne Entgeltfortzahlung)
- Ausfallstunden im Zeitraum vom 01. Dezember bis 31. März mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld ab der 91. Ausfallstunde
Höhe der Mindesturlaubsvergütung
Die Mindesturlaubsvergütung beträgt derzeit für jede Ausfallstunde 14,25 % des letzten Bruttostundenlohnes.
Berechnung des Stundenlohnes
Der Stundenlohn wird aus dem vom Arbeitgeber gemeldeten Bruttolohn und den lohnzahlungspflichtigen Stunden errechnet. Eventuell enthaltene Urlaubsvergütungsbeträge sowie Einmalzahlungen werden dabei nicht berücksichtigt.
- Für Ausfallstunden wegen Krankheit wird in der Regel der Bruttolohn des Monats als Berechnungsbasis verwendet, in dem die Entgeltfortzahlung endet
- Für Ausfallstunden wegen Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Regel der Bruttolohn des Monats November als Berechnungsbasis verwendet

Entstehung des Anspruchs auf Mindesturlaubsvergütung
- Der Anspruch auf die Mindesturlaubsvergütung für Ausfallstunden wegen Krankheit entsteht im laufenden Monat und wird dem Arbeitnehmerkonto sofort nach Abgabe der Monatsmeldung gutgeschrieben
- Der Anspruch auf die Mindesturlaubsvergütung für Ausfallstunden wegen Saison-Kurzarbeitergeld ab der 91. Ausfallstunde entsteht nach Ablauf des Schlechtwetterzeitraumes (1. Dezember bis 31. März). Dieser Urlaubsanspruch wird dem Arbeitnehmerkonto nach Abgabe der Meldung für den Monat März gutgeschrieben
- Die Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung erhöhen die Urlaubsvergütung, die sich aus dem Bruttolohn ergibt
Verfall der Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit
Der Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung (MUV) wegen Krankheit hat eine Gültigkeit von 15 Monaten nach dem Entstehungsjahr. Der Mindesturlaubsvergütungsanspruch aus dem Jahr 2020 verfällt am 31. März 2022.
- Sie sind noch laufend bei einem Bauarbeitgeber beschäftigt? Dann können Sie den Anspruch auf MUV wegen Krankheit 2020 noch bis zum 31. März 2022 bei Ihrem derzeitigen Bauarbeitgeber beanspruchen
- Sie sind vor dem 31. März 2022 aus dem Baugewerbe ausgeschieden? Dann benötigen wir bis spätestens am 31. März 2022 einen ausgefüllten und unterschriebenen Abgeltungsantrag mit Nachweis eines gültigen Abgeltungsgrundes
Für Mindesturlaubsansprüche wegen Krankheit ist der Anspruch auf Entschädigungszahlung tarifvertraglich ausgeschlossen.
Verfall der Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung wegen Saison-KUG
Der Anspruch auf die Mindesturlaubsvergütung für Ausfallstunden wegen Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld (ab der 91. Ausfallstunde) besteht, wie auch der Anspruch aus Bruttolohn, im laufenden Kalenderjahr und im Folgejahr gegenüber dem Bauarbeitgeber.
Der Urlaubsanspruch aus Bruttolohn und Ausfallstunden wegen Saison-Kurzarbeitergeld besteht im Jahr 2020 und im Jahr 2021 gegenüber dem Bauarbeitgeber.
Im Jahr 2022 besteht gegenüber der UKB der Anspruch auf Entschädigung, sofern diese Ansprüche durch Beiträge finanziert sind.