Antragstellung – Wann?
Für verfallene Urlaubsansprüche aus Bruttolohn und Mindesturlaubsvergütung wegen Saison-Kurzarbeitsstunden aus dem Jahr 2021 können Sie im Jahr 2023 eine Entschädigung bei der UKB beantragen.
Ein Arbeitnehmer hat noch Urlaub aus dem Jahr 2020 übrig. Der restliche Urlaub wurde zunächst nach 2021 übertragen und konnte bis zum 31. Dezember 2021 beim Bau-Arbeitgeber als Urlaub genommen werden.
Danach ist der Urlaub gegenüber dem Bau-Arbeitgeber verfallen. Der Arbeitnehmer kann nun im Jahr 2022 einen Antrag auf Entschädigung in Höhe der verfallenen Urlaubsansprüche stellen. Die Antragsfrist beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2022. Nach dem 31. Dezember 2022 sind diese Ansprüche unwiderruflich verfallen.
Wird der Urlaubsanspruch 2021 nicht bis zum 31. Dezember 2022 vollständig gewährt oder abgegolten, so hat der Arbeitnehmer im Jahr 2023 (vom 1. Januar bis 31. Dezember) die Möglichkeit, eine Entschädigung in Höhe der verfallenen Resturlaubsvergütung 2021 bei der UKB zu beantragen.
Für Urlaubsansprüche aus Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit besteht kein Entschädigungsanspruch!
Antragstellung – Wie?
Für die Auszahlung der Urlaubsentschädigung ist ein schriftlicher Antrag des Arbeitnehmers bei der UKB unter Angabe folgender Daten einzureichen:
- Arbeitnehmernummer
- aktuellen Adresse
- Steuer-Identifikationsnummer
- aktuelle Bankverbindung (bei Überweisung in das Ausland bitte IBAN- und BIC-Nummer angeben)
- Konfessionszugehörigkeit
Egal, ob Sie den Antrag am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken oder formlos stellen. Der Entschädigungsantrag bedarf zwingend Ihrer Original-Unterschrift. Anträge, die nicht oder nicht von Ihnen persönlich unterschrieben sind, können wir aus Rechtsgründen nicht annehmen.
Sie können uns Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E‑Mail senden, wenn sie ihn vorher scannen und der E‑Mail als Anlage beifügen.
Ansonsten können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Fax (089) 539 89‑74 oder auf dem Postweg an die UKB senden.
Zuständig für die Bearbeitung der Entschädigungsanträge sind folgende Stellen:
- Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V., für das Bundesland Bayern
- SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft), für das Bundesgebiet außer Berlin und Bayern
- Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (für Berlin)
Online-Antrag
Wenn Sie das Entschädigungsformular zum Ausfüllen am Bildschirm anklicken, öffnet sich eine Eingabemaske, in die Sie die erforderlichen Angaben eintragen können. Anschließend wird automatisch ein ausgefülltes Formular als pdf-Datei erstellt, das Sie bitte ausdrucken und unterschreiben.
Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- per Fax an die Nummer (089) 539 89-74 oder
- per Post an die UKB, Postfach 150825, 80045 München oder
- per E‑Mail an info@urlaubskasse-bayern.de, wenn sie ihn vorher scannen und der E‑Mail als Anlage beifügen
Blanko-Formular
Sie können für die Antragstellung auch das Blanko-Formular verwenden. Füllen Sie dieses bitte aus und unterschreiben Sie es.
Antrag auf Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2021Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- per Fax an die Nummer (089) 539 89-74 oder
- per Post an die UKB, Postfach 150825, 80045 München oder
- per E‑Mail an info@urlaubskasse-bayern.de, wenn sie ihn vorher scannen und der E‑Mail als Anlage beifügen

Hinweise
- Bitte halten Sie die Antragsfristen ein, nur dann kann Ihr Antrag berücksichtigt werden
- Ihren Antrag können wir nur bearbeiten, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden
- Denken Sie bitte auch an die Angabe Ihrer Bankverbindung und Steuer-Identifikationsnummer
- Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben
- Mitglieder der IG BAU können die Antragsformulare bei den Bezirksverbänden anfordern und sich dort beim Ausfüllen helfen lassen
- Wenn die Entschädigung nicht in voller Höhe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert worden ist, muss die UKB die Auszahlung entsprechend kürzen. Werden Beiträge nachentrichtet, ist eine nachträgliche Auszahlung möglich