Antragstellung – Wann?
Der Urlaubsanspruch aus Bruttolohn, Mindesturlaubsvergütung wegen Saison-KUG und Mindesturlaubsvergütung wegen konjunkturellem KUG besteht im laufenden Kalenderjahr und im Folgejahr gegenüber dem Bauarbeitgeber. Danach ist der Urlaubsanspruch gegenüber dem Bauarbeitgeber verfallen, und es kann in dem darauffolgenden Jahr eine Entschädigung in Höhe des verfallenen Resturlaubsanspruches bei der UKB beantragt werden.
Die Antragsfrist beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Nach dem 31. Dezember sind diese Ansprüche unwiderruflich verfallen.
Für Mindesturlaubsansprüche wegen Krankheit die bis zum 31.12.2022 erworben wurden, ist der Anspruch auf Entschädigungszahlung tarifvertraglich ausgeschlossen.
Ein Arbeitnehmer hat noch Urlaub aus dem Jahr 2022 übrig. Der restliche Urlaub wurde zunächst nach 2023 übertragen und konnte bis zum 31. Dezember 2023 beim Bauarbeitgeber als Urlaub genommen werden.
Danach ist der Urlaub gegenüber dem Bauarbeitgeber verfallen.
Der Arbeitnehmer kann nun im Jahr 2024 einen Antrag auf Entschädigung in Höhe der verfallenen Urlaubsansprüche stellen. Die Antragsfrist beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2024.
Nach dem 31. Dezember 2024 sind diese Ansprüche unwiderruflich verfallen.
Wenn die Entschädigung nicht in voller Höhe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert worden ist, muss die UKB die Auszahlung entsprechend kürzen. Werden Beiträge nachentrichtet, ist eine nachträgliche Auszahlung möglich.
Für Urlaubsansprüche die ab dem 01. 01.2023 entstehen, gelten folgende tariflichen Bestimmungen:
Für Ansprüche wegen MUV Krankheit ist eine Entschädigungszahlung möglich.
Sofern Mindesturlaubsvergütungsansprüche für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 18 Monaten entstehen, gelten besondere Bestimmungen die wir Ihnen im Einzelfall gerne erläutern.
Die Kürzung der Entschädigungszahlung bei fehlender Beitragsdeckung entfällt.
Antragstellung – Wie?
Für die Auszahlung der Urlaubsentschädigung ist ein schriftlicher Antrag des Arbeitnehmers bei der UKB unter Angabe folgender Daten einzureichen:
- Arbeitnehmernummer
- aktuellen Adresse
- Steuer-Identifikationsnummer
- aktuelle Bankverbindung (bei Überweisung in das Ausland bitte IBAN- und BIC-Nummer angeben)
- Konfessionszugehörigkeit
Egal, ob Sie den Antrag am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken oder formlos stellen. Der Entschädigungsantrag bedarf zwingend Ihrer Original-Unterschrift. Anträge, die nicht oder nicht von Ihnen persönlich unterschrieben sind, können wir aus Rechtsgründen nicht annehmen.
Sie können uns Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E‑Mail senden, wenn sie ihn vorher scannen und der E‑Mail als Anlage beifügen.
Ansonsten können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Fax (089) 539 89‑74 oder auf dem Postweg an die UKB senden.
Zuständig für die Bearbeitung der Entschädigungsanträge sind folgende Stellen:
- Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V., für das Bundesland Bayern
- SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft), für das Bundesgebiet außer Berlin und Bayern
- Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (für Berlin)
Online-Antrag
Wenn Sie das Entschädigungsformular zum Ausfüllen am Bildschirm anklicken, öffnet sich eine Eingabemaske, in die Sie die erforderlichen Angaben eintragen können. Anschließend wird automatisch ein ausgefülltes Formular als pdf-Datei erstellt, das Sie bitte ausdrucken und unterschreiben.
Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- per Fax an die Nummer (089) 539 89-74 oder
- per Post an die UKB, Postfach 150825, 80045 München oder
- per E‑Mail an info@urlaubskasse-bayern.de, wenn sie ihn vorher scannen und der E‑Mail als Anlage beifügen
Blanko-Formular
Sie können für die Antragstellung auch das Blanko-Formular verwenden. Füllen Sie dieses bitte aus und unterschreiben Sie es.
Antrag auf Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2023Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- per Fax an die Nummer (089) 539 89-74 oder
- per Post an die UKB, Postfach 150825, 80045 München oder
- per E‑Mail an info@urlaubskasse-bayern.de, wenn sie ihn vorher scannen und der E‑Mail als Anlage beifügen
Hinweise
- Bitte halten Sie die Antragsfristen ein, nur dann kann Ihr Antrag berücksichtigt werden
- Ihren Antrag können wir nur bearbeiten, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden
- Denken Sie bitte auch an die Angabe Ihrer Bankverbindung und Steuer-Identifikationsnummer
- Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben
- Mitglieder der IG BAU können die Antragsformulare bei den Bezirksverbänden anfordern und sich dort beim Ausfüllen helfen lassen
- Wenn die Entschädigung nicht in voller Höhe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert worden ist, muss die UKB die Auszahlung entsprechend kürzen. Werden Beiträge nachentrichtet, ist eine nachträgliche Auszahlung möglich