Kontakt

Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

Telefon (089) 539 89-0
Telefax (089) 539 89–70

info@urlaubskasse-bayern.de
www.urlaubskasse-bayern.de
Beratungsnummer
(089) 539 89–0
Anschrift

Lessingstraße 4 
80336 München

Briefe:  
Postfach 15 08 25 
80045 München
Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag:
07:30 bis 12:00
12:30 bis 16:30

Freitag:
07:30 bis 12:00
12:30 bis 13:00


Öffnungszeiten (persönliche Beratung)

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00


Antragstellung – Entschädigung

Service
Kundenportal Registrierung/ Zugangsdaten beantragen Antrag online ausfüllen und drucken Blanko-Antrag zum drucken

Online-Antrag über das Arbeitnehmer-Onlineportal

Die Auszahlung der Urlaubsentschädigung kann schnell und bequem über das
Arbeitnehmer-Onlineportal der UKB/SOKA-BAU beantragt werden.
In der Rubrik [Mein Urlaub] sehen Sie ihr aktuelles Guthaben und können dort die Auszahlung direkt online beantragen.

Für die Nutzung des Kundenportals ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Sind Sie bereits registriert? Dann machen Sie hier weiter: Kundenportal

Ausführliche Informationen zum Arbeitnehmer-Onlineportal finden Sie hier

Antrag online ausfüllen und drucken

Alternativ zur digitalen Antragsstellung können Sie einen schriftlichen Antrag unter Angabe folgender Daten einreichen:

• Arbeitnehmernummer
• aktuellen Adresse
• Steuer-Identifikationsnummer
• Konfessionszugehörigkeit
• aktuelle Bankverbindung
(bei Überweisung ins Ausland bitte IBAN und BIC angeben)


Wenn Sie das Ent­schä­di­gungs­formular zum Ausfüllen am Bildschirm öffnen, erscheint eine Eingabemaske.
Nach Eingabe Ihrer Daten wird automatisch ein ausgefülltes PDF-Formular erstellt, das Sie bitte ausdrucken und unterschreiben.

Blanko-Antrag

Sie können für die Antragstellung auch das Blanko-Antragsformular verwenden. Füllen Sie dieses bitte aus und unterschreiben Sie es.

Antrag auf Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2024

Antragstellung

Der Urlaubsanspruch aus Bruttolohn, Mindesturlaubsvergütung wegen Saison-KUG und Mindesturlaubsvergütung wegen konjunkturellem KUG besteht im laufenden Kalenderjahr und im Folgejahr gegenüber dem Bauarbeitgeber. Danach ist der Urlaubsanspruch gegenüber dem Bauarbeitgeber verfallen, und es kann in dem darauffolgenden Jahr eine Entschädigung in Höhe des verfallenen Resturlaubsanspruches bei der UKB beantragt werden.

Die Antragsfrist beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Nach dem 31. Dezember sind diese Ansprüche unwiderruflich verfallen.

Der Urlaubsanspruch für Ausfallstunden wegen Krankheit hat eine Gültigkeit von 15 Monaten nach dem Entstehungsjahr.

Für Urlaubsansprüche die ab dem 01. 01.2023 entstehen, gelten folgende tarifliche Bestimmungen:

Im Falle der Urlaubsentschädigung errechnen sich die erworbenen Urlaubsansprüche aus Bruttolohn mit 12,5 % (bei Schwerbehinderten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen 14,6 %) zuzüglich eventueller Mindesturlaubsvergütungsansprüche für Ausfallstunden.

Für Ansprüche wegen MUV Krankheit ist eine Entschädigungszahlung möglich.

Sofern Mindesturlaubsvergütungsansprüche für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 18 Monaten entstehen, gelten besondere Bestimmungen die wir Ihnen im Einzelfall gerne erläutern.

Die Kürzung der Entschädigungszahlung bei fehlender Beitragsdeckung entfällt.

Hinweise

Senden Sie Ihren gedruckten Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben

per Fax an die Nummer (089) 539 89-74 oder
per Post an die UKB, Postfach 150825, 80045 München oder
per E‑Mail an info@urlaubskasse-bayern.de

  • Bitte halten Sie die Antragsfristen ein, nur dann kann Ihr Antrag berücksichtigt werden
  • Ihren Antrag können wir nur bearbeiten, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden
  • Denken Sie bitte auch an die Angabe Ihrer Bankverbindung und Steuer-Identifikationsnummer
  • Mitglieder der IG BAU können die Antragsformulare bei den Bezirksverbänden anfordern und sich dort beim Ausfüllen helfen lassen


Bei Fragen rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.

Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e.V.
Telefonnummer (089) 539 89-0
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