Kontakt

Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

Telefon (089) 539 89-0
Telefax (089) 539 89–70

info@urlaubskasse-bayern.de
www.urlaubskasse-bayern.de
Beratungsnummer
(089) 539 89–0
Anschrift

Lessingstraße 4 
80336 München

Briefe:  
Postfach 15 08 25 
80045 München
Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag:
07:30 bis 12:00
12:30 bis 16:30

Freitag:
07:30 bis 12:00
12:30 bis 13:00


Öffnungszeiten (persönliche Beratung)

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00


Antragstellung – Entschädigung

Service
Antrag online aus­füllen und drucken Antrag als Blanko-Formular zum Aus­drucken

Antragstellung – Wann?

Der Urlaubsanspruch aus Bruttolohn, Mindesturlaubsvergütung wegen Saison-KUG und Mindesturlaubsvergütung wegen konjunkturellem KUG besteht im laufenden Kalenderjahr und im Folgejahr gegenüber dem Bauarbeitgeber. Danach ist der Urlaubsanspruch gegenüber dem Bauarbeitgeber verfallen, und es kann in dem darauffolgenden Jahr eine Entschädigung in Höhe des verfallenen Resturlaubsanspruches bei der UKB beantragt werden.

Die Antragsfrist beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Nach dem 31. Dezember sind diese Ansprüche unwiderruflich verfallen.

Für Mindesturlaubsansprüche wegen Krankheit die bis zum 31.12.2022 erworben wurden, ist der Anspruch auf Entschädigungszahlung tarifvertraglich ausgeschlossen.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer hat noch Urlaub aus dem Jahr 2022 übrig. Der restliche Urlaub wurde zunächst nach 2023 übertragen und konnte bis zum 31. Dezember 2023 beim Bauarbeitgeber als Urlaub genommen werden.
Danach ist der Urlaub gegenüber dem Bauarbeitgeber verfallen.
Der Arbeitnehmer kann nun im Jahr 2024 einen Antrag auf Entschädigung in Höhe der verfallenen Urlaubsansprüche stellen. Die Antragsfrist beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2024.
Nach dem 31. Dezember 2024 sind diese Ansprüche unwiderruflich verfallen.

Wichtig:
Wenn die Entschädigung nicht in voller Höhe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert worden ist, muss die UKB die Auszahlung entsprechend kürzen. Werden Beiträge nachentrichtet, ist eine nachträgliche Auszahlung möglich.

Für Urlaubsansprüche die ab dem 01. 01.2023 entstehen, gelten folgende tariflichen Bestimmungen:

Im Falle der Urlaubsentschädigung errechnen sich die erworbenen Urlaubsansprüche aus Bruttolohn mit 12,5 % (bei Schwerbehinderten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen 14,6 %) zuzüglich eventueller Mindesturlaubsvergütungsansprüche für Ausfallstunden.

Für Ansprüche wegen MUV Krankheit ist eine Entschädigungszahlung möglich.

Sofern Mindesturlaubsvergütungsansprüche für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 18 Monaten entstehen, gelten besondere Bestimmungen die wir Ihnen im Einzelfall gerne erläutern.

Die Kürzung der Entschädigungszahlung bei fehlender Beitragsdeckung entfällt.

Antragstellung – Wie?

Für die Auszahlung der Urlaubs­ent­schädigung ist ein schriftlicher Antrag des Arbeit­nehmers bei der UKB unter Angabe folgender Daten einzureichen:

  • Arbeit­nehmer­nummer
  • aktu­ellen Adresse
  • Steuer-Iden­ti­fi­ka­tions­nummer
  • aktu­elle Bank­ver­bindung (bei Über­weisung in das Aus­land bitte IBAN- und BIC-Nummer ange­ben)
  • Kon­fessions­zugehörigkeit

Egal, ob Sie den Antrag am Bild­schirm aus­füllen und aus­drucken oder form­los stellen. Der Ent­schä­di­gungs­antrag bedarf zwin­gend Ihrer Original-Unter­schrift. Anträge, die nicht oder nicht von Ihnen persön­lich unter­schrie­ben sind, kön­nen wir aus Rechts­gründen nicht annehmen.

Sie können uns Ihren aus­ge­füllten und unter­schrie­be­nen Antrag per E‑Mail sen­den, wenn sie ihn vor­her scannen und der E‑Mail als Anlage bei­fügen.
Ansonsten können Sie den aus­ge­füllten und unter­schrie­benen Antrag per Fax (089) 539 89‑74 oder auf dem Post­weg an die UKB senden.

Zuständig für die Bearbeitung der Ent­schä­di­gungs­anträge sind folgende Stellen:

  • Gemeinnützige Urlaubskasse des Baye­rischen Bau­gewerbes e.V., für das Bundes­land Bayern
  • SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohn­aus­gleichs­kasse der Bau­wirt­schaft), für das Bundes­gebiet außer Berlin und Bayern
  • Sozialkasse des Berliner Bau­gewerbes (für Berlin)

Online-Antrag

Wenn Sie das Ent­schä­di­gungs­formular zum Aus­füllen am Bild­schirm anklicken, öffnet sich eine Ein­gabe­maske, in die Sie die erfor­der­li­chen Anga­ben ein­tra­gen können. Anschlie­ßend wird auto­ma­tisch ein aus­ge­fülltes Formular als pdf-Datei erstellt, das Sie bitte aus­drucken und unterschreiben.

Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag

  • per Fax an die Nummer (089) 539 89-74 oder
  • per Post an die UKB, Postfach 150825, 80045 München oder
  • per E‑Mail an info@urlaubskasse-bayern.de, wenn sie ihn vorher scannen und der E‑Mail als Anlage beifügen

Blanko-Formular

Sie können für die Antragstellung auch das Blanko-Formular verwenden. Füllen Sie dieses bitte aus und unterschreiben Sie es.

Antrag auf Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2023

Senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag

  • per Fax an die Nummer (089) 539 89-74 oder
  • per Post an die UKB, Postfach 150825, 80045 München oder
  • per E‑Mail an info@urlaubskasse-bayern.de, wenn sie ihn vorher scannen und der E‑Mail als Anlage beifügen

Hinweise

  • Bitte halten Sie die Antragsfristen ein, nur dann kann Ihr Antrag berücksichtigt werden
  • Ihren Antrag können wir nur bearbeiten, wenn die Unterlagen voll­ständig ein­gereicht werden
  • Denken Sie bitte auch an die Angabe Ihrer Bankverbindung und Steuer-Identifikationsnummer
  • Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben
  • Mitglieder der IG BAU können die Antrags­formulare bei den Bezirks­ver­bänden anfor­dern und sich dort beim Aus­füllen helfen lassen
  • Wenn die Entschädigung nicht in voller Höhe durch Arbeit­geber­bei­träge finan­ziert wor­den ist, muss die UKB die Aus­zah­lung ent­spre­chend kürzen. Werden Bei­träge nach­ent­richtet, ist eine nach­träg­liche Aus­zahlung möglich