Tarifverträge
Hier können Sie den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) herunterladen:
Tarifvertrag (VTV)
Im Folgenden finden sie den Download zur Urlaubsregelung in Bayern:
im Baugewerbe in Bayern
Die Urlaubsbestimmungen für das übrige Bundesgebiet mit Ausnahme Berlins sind in § 8 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) geregelt:
Die Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern, § 8 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) und der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) werden vom Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt, da die Umsetzung dieser Tarifverträge im öffentlichen Interesse liegt.
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung sind diese Tarifverträge auch für die baugewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht Mitglieder einer Tarifvertragspartei sind.