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Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

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Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungs­urlaub (Freizeit und Urlaubs­ver­gütung), der mög­lichst zusammen­hängend gewährt und genommen werden soll.

Urlaubsanspruch

Urlaubs­jahr ist das Kalender­jahr (1. Januar bis 31.Dezember).

Der Urlaub für gewerbliche Arbeit­nehmer beträgt im Kalender­jahr (Urlaubs­jahr) 30 Arbeits­tage. Samstage gelten nicht als Arbeitstage.

Für Schwerbehinderte (im Sinne der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen Grad der Behin­de­rung von mindes­tens 50 v. H.) erhöht sich der Urlaubs­anspruch um fünf Arbeits­tage auf 35 Arbeitstage.

Bei Anerkennung der Schwer­be­hin­derung im Laufe eines Kalender­jahres gilt der höhere Urlaubs­anspruch anteilig für jeden vollen Kalendermonat. Erlischt die Schwerbehinderten­eigen­schaft während des Kalender­jahres (Grad der Behin­de­rung geringer als 50 v. H.), so besteht der höhere Urlaubs­anspruch eben­falls nur noch anteilig.

Errechnen der Urlaubsdauer

Die Urlaubsdauer wird nach den in Betrieben des Bau­gewerbes zurück­geleg­ten Beschäf­ti­gungs­tagen errech­net. Beschäf­ti­gungs­tage sind alle Kalender­tage während beste­hen­der Arbeits- und Aus­bil­dungs­ver­hält­nisse in Bau­betrieben.

Gewerbliche Arbeitnehmer erwer­ben nach jeweils 12 Beschäf­ti­gungs­tagen 1 Tag Urlaub, Schwer­be­hin­derte nach jeweils 10,3 Beschäf­ti­gungs­tagen.

Zum Errechnen des Urlaubs­an­spruchs teilen Sie die Gesamt­zahl der bereits ent­stan­de­nen Beschäf­ti­gungs­tage (Kalen­der­tage) im Urlaubs­jahr durch 12, bei schwer­be­hin­derten gewerb­li­chen Arbeit­nehmern durch 10,3. Als Ergebnis erhalten Sie die Urlaubs­tage, die dem Arbeit­nehmer zu diesem Zeit­punkt höchs­tens zustehen.

Beispiel:
360 Beschäftigungstage geteilt durch 12,0 =  
 30 Urlaubstage
360 Beschäftigungstage geteilt durch 10,3 =  
 35 Urlaubstage

Am Jahresende werden Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen auf einen vollen Tag auf­gerundet, sonst abgerundet.

Volle Beschäftigungs­monate werden mit 30 Beschäf­ti­gungs­tagen gezählt. Beginnt oder endet ein Arbeits­ver­hältnis im laufen­den Monat, rechnen Sie die einzel­nen Beschäf­ti­gungs­tage dieses Monats hinzu.

Als Beschäftigungstage zählen nicht:

  • Tage, an denen der Arbeitnehmer der Arbeit unentschuldigt fern­geblieben ist
  • Tage, an denen der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub erhielt, wenn dieser zusammen­hängend länger als 14 Tage gedauert hat

Gültigkeit der Urlaubsansprüche

Der Urlaubsanspruch aus Bruttolohn, Ausfallstunden wegen Saison-KUG und konjunkturellem KUG (neu ab 01.01.2023) besteht im laufenden Kalenderjahr und im Folgejahr gegenüber dem Bauarbeitgeber.

Beispiel:

Der Urlaubsanspruch aus Bruttolohn und Ausfallstunden wegen Saison-KUG 2023 besteht im Jahr 2023 und im Jahr 2024 gegenüber dem Bauarbeitgeber.

Der Urlaubsanspruch aus Ausfallstunden wegen Krankheit hat eine Gültigkeit von 15 Monaten nach dem Entstehungsjahr.

Beispiel:

Der Urlaubsanspruch 2023 aus Ausfallstunden wegen Krankheit besteht bis zum 31. März 2025 gegenüber dem Bauarbeitgeber.

Urlaubsrechner

Sie können sich hier die Urlaubstage berechnen lassen. Geben Sie dazu bitte die Summe der Beschäftigungstage ein und klicken auf „Berechnen“.

Urlaubsrechner


Liegt eine ganzjährige Schwer­behinderung vor?
(Grad der Behinderung mind. 50)

Ihr Urlaubsanspruch beträgt: