Urlaubsvergütung
Die Urlaubsvergütung besteht aus dem Urlaubsentgelt und dem zusätzlichen Urlaubsgeld.
Die Höhe der Urlaubsvergütung errechnet sich
- mit dem tariflich festgelegten Prozentsatz
- aus dem beitragspflichtigen Bruttolohn (ohne Weihnachtsgeld und anteiligem 13. Monatseinkommen)
- aus eventuellen Ansprüchen Mindesturlaubsvergütung bei Arbeitsausfall wegen unverschuldeter Krankheit ohne Lohnanspruch - MUV Krankheit und/oder Saison-Kurzarbeitergeld - MUV S-KUG MUV
- aus eventuellen Ansprüchen Mindesturlaubsvergütung bei Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld - MUV KUG (neu ab dem 01.01.2023 )MUV
Die Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung erhöhen somit den Urlaubsanspruch, der sich aus dem Bruttolohn ergibt.
Urlaubsprozentsatz
Der tarifvertragliche Prozentsatz zur Errechnung der Urlaubsvergütung aus dem beitragspflichtigen Bruttolohn beträgt 14,25 % inkl. dem zusätzlichen Urlaubsgeld.
Für Schwerbehinderte im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (mindestens 50 % GdB) beträgt die Urlaubsvergütung 16,63 % inkl. dem zusätzlichen Urlaubsgeld.
Für die Errechnung der Mindesturlaubsvergütungsansprüche gelten gesonderte Prozentsätze. MUV
Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt beträgt 11,4 % des Bruttolohnes.
Zusätzliches Urlaubsgeld
Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 25 % des Urlaubsentgeltes.
Sozialversicherungsrechtlich ist das zusätzliche Urlaubsgeld als Einmalbezug zu behandeln.
Berechnungsbeispiel
Hier finden Sie ein Beispiel, wie sich die Urlaubsvergütung errechnet:
Bruttolohn = 37.500 €
EUR 37.500 x 14,25 % = 5.343,75 €
Die Urlaubsvergütung daraus beträgt 5.343,75 €
Verfall
Der Urlaubsanspruch besteht gegenüber dem Arbeitgeber. Er verfällt mit Ablauf des Kalenderjahres, dass auf das Jahr der Entstehung dieses Anspruchs folgt. Innerhalb eines weiteren Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe der Urlaubsvergütung für den verfallenen Urlaubsanspruch von der UKB verlangen.
Der Mindesturlaubsvergütungsanspruch wegen Krankheit verfällt jedoch erst nach Ablauf von weiteren drei Monaten.
Für Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung wegen
Krankheit, die bis 31.12.2022 erworben wurden,
besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber der UKB.
Ein Entschädigungsantrag kann erst für Ansprüche
aus MUV Krankheit gestellt werden, die ab 01.01.2023
entstehen. MUV