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Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

Telefon (089) 539 89-0
Telefax (089) 539 89–70

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Beratungsnummer
(089) 539 89–0
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Postfach 15 08 25 
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Öffnungszeiten (persönliche Beratung)

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00


Urlaub in der Bauwirtschaft

Die Baubranche ist besonders, auch was den Urlaub betrifft. Viele Arbeit­nehmer sind nach wie vor nicht das ganze Jahr durch­gehend im selben Betrieb beschäftigt. Damit ihnen dadurch keine Nach­teile ent­stehen, gibt es das tarifliche Urlaubs­ver­fahren, welches eine zusammen­hängende Urlaubs­nahme ermöglicht.

Weiterführende Themen

Urlaubsverfahren Tarifverträge Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer Urlaubsvergütung Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit, Saison-KUG und konjunkturellem KUG Urlaubsnahme – Reihenfolge Arbeitnehmer­konto­auszug