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Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

Telefon (089) 539 89-0
Telefax (089) 539 89–70

info@urlaubskasse-bayern.de
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Beratungsnummer
(089) 539 89–0
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Öffnungszeiten (persönliche Beratung)

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00


Aushilfen – Teilzeitkräfte

Berechnung der Urlaubsvergütung

Die Urlaubsvergütung errechnet sich bei gering­fügig oder aus­hilfs­weise beschäf­tig­ten Arbeit­nehmern wie bei den voll­zeit­b­eschäf­tig­ten Arbeit­nehmern nach dem jeweils gülti­gen Prozent­satz aus dem Bruttolohn.

Die Beschäftigungstage können Sie mit der folgen­den For­mel umrech­nen, wenn die ver­ein­barte wöchent­liche Arbeits­zeit regel­mäßig oder durch­schnitt­lich auf weni­ger als fünf Arbeits­tage pro Woche ver­teilt ist (z. B. bei Aus­hilfen und Teil­zeit­beschäftigten):

Tatsächliche Arbeitstage pro Woche
geteilt durch 5 Arbeitstage pro Woche
mal 30 Beschäftigungstage

ist gleich reduzierte Beschäftigungstage 


Beispiel 1 – Verteilung der Arbeits­zeit auf weniger als 5 Wochentage

Bei Verteilung der Arbeitszeit auf beispiels­weise 3 Arbeits­tage pro Woche ent­stehen für jeden vollen Monat anstelle von 30 Beschäfti­gungs­tagen nur 18 Beschäfti­gungs­tage (3 geteilt durch 5 mal 30 = 18). In diesem Fall erwirbt der Arbeit­nehmer also nur aus 18 Beschäfti­gungs­tagen Anspruch auf Urlaub.

Ist die vereinbarte wöchentliche Arbeits­zeit jedoch regel­mäßig auf 5 Arbeits­tage pro Woche ver­teilt, ent­stehen für jeden vollen Monat die 30 Beschäftigungs­tage.

Beispiel 2 – regelmäßige Verteilung der Arbeits­zeit auf 5 Wochenarbeitstage

Die vereinbarte tägliche Arbeits­zeit von Montag bis Freitag beträgt 5 Stunden. In diesem Fall erwirbt der Arbeit­nehmer für jeden vollen Monat aus 30 Beschäfti­gungs­tagen Anspruch auf Urlaub.