Berechnung der Urlaubsvergütung
Die Urlaubsvergütung errechnet sich bei geringfügig oder aushilfsweise beschäftigten Arbeitnehmern wie bei den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nach dem jeweils gültigen Prozentsatz aus dem Bruttolohn.
Die Beschäftigungstage können Sie mit der folgenden Formel umrechnen, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder durchschnittlich auf weniger als fünf Arbeitstage pro Woche verteilt ist (z. B. bei Aushilfen und Teilzeitbeschäftigten):
geteilt durch 5 Arbeitstage pro Woche
mal 30 Beschäftigungstage
ist gleich reduzierte Beschäftigungstage
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf beispielsweise 3 Arbeitstage pro Woche entstehen für jeden vollen Monat anstelle von 30 Beschäftigungstagen nur 18 Beschäftigungstage (3 geteilt durch 5 mal 30 = 18). In diesem Fall erwirbt der Arbeitnehmer also nur aus 18 Beschäftigungstagen Anspruch auf Urlaub.
Ist die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit jedoch regelmäßig auf 5 Arbeitstage pro Woche verteilt, entstehen für jeden vollen Monat die 30 Beschäftigungstage.
Die vereinbarte tägliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag beträgt 5 Stunden. In diesem Fall erwirbt der Arbeitnehmer für jeden vollen Monat aus 30 Beschäftigungstagen Anspruch auf Urlaub.