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Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

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Bürgenhaftung

Der Auftraggeber haftet für seinen Nach­unter­nehmer, wenn dieser den Urlaubs­kassen­beitrag nicht zahlt.
Service
Bürgenhaftung: Einholung von Aus­künften bei SOKA-BAU (Vollmacht) SOKA-BAU Enthaftungs­bescheini­gung für den Auf­trag­geber (Vollmacht) SOKA-BAU Enthaftungs­bescheini­gung für die PQ-Stelle (Vollmacht)

Allgemeines

Kommt ein Bauarbeitgeber (Nach­unter­nehmer) seinen Beitrags­ver­pflich­tungen gegen­über der UKB/SOKA-BAU nicht nach, kann die UKB/SOKA-BAU dessen Auftrag­geber auf Zahlung des offenen Urlaubs­kassen­beitrages in Anspruch nehmen (§ 14 AEntG). Der Auftrag­geber ist anschließend berech­tigt, Regress beim Nach­unter­nehmer zu nehmen.

Der Auftraggeber kann sich von der Haftung befreien lassen, wenn er

  • für seinen Nachunternehmer eine sogenannte SOKA-BAU-Ent­haftungs­bescheinigung vorweist oder
  • sein Nachunternehmer präqualifiziert ist

Bürgenfrühwarnsystem

Wenn Sie Auftraggeber sind, haben Sie die Möglichkeit, bei SOKA-BAU Auskünfte über die ordnungs­gemäße Teilnahme Ihres Nach­unter­nehmers am Sozialkassenverfahren einzuholen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Nachunter­nehmer Sie bevollmächtigt, ent­sprechende Auskünfte einzuholen.

Bürgenhaftung: Ein­holung von Aus­künf­ten bei SOKA-BAU
(Vollmacht)

Gegen Vorlage dieser Vollmacht teilt Ihnen SOKA-BAU monat­lich mit, ob Ihr Nach­unter­nehmer seinen Melde- und Beitrags­pflichten nach­ge­kommen ist und in welcher Höhe Beitrags­rück­stände bestehen.

Präqualifikation

Als Auftraggeber haften Sie nicht für Ihren Nachunternehmer, wenn dieser präqualifiziert ist. Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftrags­un­ab­hängige Prüfung der Eignungs­nach­weise entsprechend der in § 6 VOB/A definierten Anforde­rungen (Fach­kunde, Leistungs­fähig­keit und Zuverlässigkeit).

Die Teilnahme am Präqualifizierungs­ver­fahren ist ein­fach und kosten­günstig. Alle not­wendi­gen Nach­weise müssen nur einmal gegen­über der beauf­tragten Prä­qualifizierungs­stelle (PQ-Stelle) zusammen­gestellt werden. Die PQ-Stelle aktualisiert anschließend die Daten.

Für die Präqualifikation stellt SOKA-BAU eine Ent­haftungs­bescheinigung zur Ver­fü­gung, wenn der Betrieb auch in der Ver­gangen­heit seinen tarif­ver­trag­lichen Ver­pflich­tungen voll­ständig und recht­zeitig nach­ge­kommen ist. Die Ent­haftungs­bescheinigung ist maximal sechs Monate gültig.

SOKA-BAU-Ent­haftungs­bescheinigung für die PQ-Stelle
(Vollmacht)


Um die eigene Präquali­fi­ka­tion nicht zu gefähr­den, sind prä­quali­fi­zierte Unter­nehmen ver­pflich­tet, ihrer­seits nur Nach­unter­nehmer ein­zu­setzen, die eben­falls prä­quali­fi­ziert sind bzw. eine auf den Auf­trag bezo­gene Ent­haftungs­be­scheini­gung vor­legen.

Solange ein Unternehmen prä­quali­fi­ziert ist, sind des­sen Auf­trag­geber von der Bürgen­haftung nach § 14 AEntG für die Bei­träge zum Urlaubs­kassen­ver­fahren bis zur Höhe des in der Ent­haftungs­be­scheini­gung angegebenen Bei­trags­anteils befreit.

Weitere Informationen zum Präqualifi­zierungs­ver­fahren sind unter www.pq-verein.de einsehbar.

Präqualifizierungsstellen

Eine Präqualifizierung kann bei den folgenden Stellen beantragt werden:

DQB Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbH
Abraham-Lincoln-Straße 30
65189 Wiesbaden
www.dqb.info

DVGW CERT GmbH
Josef-Wirmer-Straße 1–3
53123 Bonn
www.dvgw-cert.com

Pöyry Deutschland GmbH
Niederlassung Mainz
Binger Straße 14–16
55122 Mainz
www.poyry-pq.de

VMC Präqualifikation GmbH
Unter den Linden, 10117 Berlin
Ludwigstraße 8, 80539 München
Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
www.praequalifikationbau.de

Zertifizierung Bau GmbH
Kronenstraße 55–58
10117 Berlin
www.zert-bau.de

Alle präqualifizierten Betriebe sind in einem öffent­lich ein­seh­baren Register (www.pq-verein.de) auf­geführt. So kann sich jeder Auf­trag­geber vorab darüber infor­mie­ren, ob sein poten­ziel­ler Nach­unter­nehmer die Eig­nungs­nach­weise nach § 6 VOB/A erfüllt. Die hier­für erfor­der­li­chen Detail­infor­ma­tionen sind in die­sem Regis­ter aller­dings nur für Auftrag­geber, die sich für das PQ-Verfahren ange­mel­det haben, ein­sehbar.

Enthaftung ohne Präqualifikation

Sie können sich als Auftraggeber außerhalb des PQ-Ver­fahrens auch nur für ein konkretes Auftrags­ver­hältnis von der Bürgen­haftung befreien lassen. Hierzu muss Ihr Nachunter­nehmer Sie zunächst bevoll­mächtigen, bestimmte Aus­künfte über Sie bei SOKA-BAU einzuholen.

SOKA-BAU-Ent­haftungs­bescheinigung für den Auf­trag­geber (Vollmacht)

Anschließend können Sie bei SOKA-BAU eine Enthaftungsbescheinigung für Ihren Nachunternehmer anfordern.