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Gemeinnützige 
Urlaubskasse des  
Bayerischen 
Baugewerbes e.V.

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(089) 539 89–0
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Urlaubsverfahren in der Bauwirtschaft

Das Urlaubsverfahren in der Bauwirtschaft bietet Bauarbeitgebern wie auch Bau-Arbeitnehmern vielfältige Leistungen und Vorteile.

Hintergrund

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht aller­dings erst nach einem halben Jahr Betriebs­zuge­hörig­keit. Im Bau­gewerbe – wo kürzere Beschäfti­gungs­zeiten üblich sind – ist diese Regelung entsprechend proble­ma­tisch. Über ein Drittel der im Baugewerbe beschäftig­ten Arbeit­nehmer würden keinen vollen Urlaubs­anspruch erwerben, da sie weniger als sechs Monate durchgehend im gleichen Arbeits­verhältnis beschäftigt sind. Darüber hinaus wechseln viele Arbeit­nehmer den Arbeit­geber, bevor sie ihre erworbenen Urlaubs­an­sprüche genommen haben.

Damit den gewerblichen Arbeitnehmern in der Bauwirtschaft keine Nach­teile beim Urlaub nach dem BUrlG entstehen, haben die Tarif­vertrags­parteien das Urlaubs­verfahren geschaffen. Es ermöglicht den gewerblichen Arbeit­nehmern Geld für einen zusammen­hängen­den Urlaub anzusparen.

Die Teilnahme am Urlaubsverfahren ist Pflicht aufgrund der für allgemein­ver­bind­lich erklärten Tarifverträge des Bau­gewerbes und des Arbeit­nehmer-Ent­sende­gesetzes vom 20. April 2009 in der jeweils neuesten Fassung. In das Urlaubs­ver­fahren sind auch aus­ländi­sche Bau­betriebe einbe­zogen, die Arbeit­nehmer auf deutsche Bau­stellen entsenden.

Das Urlaubskassenverfahren wird in Bayern von der Gemein­nützigen Urlaubs­kasse des Bayerischen Baugewerbes e.V., in Berlin von der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes und für die übrigen Bundesländer von SOKA-BAU (ULAK) durchgeführt.

Für jeden gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe führt die UKB/ SOKA-BAU ein Arbeitnehmerkonto und erstattet dem Arbeitgeber die von ihm ausgezahlte Urlaubs­vergütung.

Die Urlaubskasse (UKB)

Die UKB ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der bayerischen Bauwirtschaft:

  • Bayerischer Bauindustrieverband e.V.
  • Verband Baugewerblicher Unternehmer Bayerns e.V.
  • Verband der Zimmerer und Holbauunternehmer in Bayern e.V.
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Vorteile des tariflichen Urlaubsverfahrens

Das tarifliche Urlaubskassen­verfahren und die weiteren Sozial­kassen­verfahren

sind auf die besondere Situation der Betriebe und der Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft abgestimmt

sichern die Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer

gleichen branchenspezifische Nachteile aus

sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen

Daraus ergeben sich unter anderem folgende konkreten Vorteile:

  • Arbeitgeber müssen nicht bereits nach sechs Monaten Beschäftigung einen vollen Jahresurlaub zahlen
  • Gewährung von Urlaub unabhängig von im Betrieb erworbenen Ansprü­chen ohne finanzielle Nach­teile möglich
  • Urlaubskosten werden gleichmäßig über das Kalenderjahr verteilt
  • Einsatzflexibilität durch lange Urlaubsübertragung und Entschädigungs­möglichkeit